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Allgemeines Zivil- und Strafrecht

Gerne beraten wir Sie bei allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen. Sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht setzen wir uns für Ihre Interessen ein. Hierbei sind vielfältige Fragestellungen denkbar, denn das allgemeine Zivilrecht (Privatrecht) umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen. Langjährige Erfahrung, stetige Fortbildungen und ein eingespieltes Team sorgen dabei dafür, dass wir stets in allen Bereichen die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung und der Gesetzeslage im Blick haben. Praktisch verstehen wir unter diesem Aufgabenbereich unter anderem Folgendes:

  • Abwicklung von vertraglichen Ansprüchen, beispielsweise aus Kauf- oder Werkverträgen und Beratungen bei Rücktritt oder Kündigung von Verträgen
  • Eigentumsfragen
  • Forderungseinzug für Unternehmen und Privatpersonen
  • Durchsetzung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen
  • Miet- und Baurechtliche Fragestellungen


Auch im Strafrecht können Sie sich auf unsere couragierte Verteidigung verlassen. Sollten Sie in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten, brauchen sie professionelle Hilfe. Wir stehen Ihnen mit voller Kraft zur Seite. Beispielsweise vertreten wir Sie bei:

  • Betrugsvorwürfen
  • Jugendstrafrechtlichen Angelegenheiten
  • Bußgeldverfahren im Straßenverkehrsrecht
  • Nebenklagen als Geschädigte*r oder Verletzte*r