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Sozialrecht

Wir beraten Sie außergerichtlich und vertreten Sie gerichtlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten, sollten Sie beispielsweise Probleme mit einem Sozialleistungsträger haben. Grob gesagt umfasst das Sozialrecht alle Bereiche des öffentlichen Rechts, die sich mit der Absicherung sozialer Risiken befassen. Somit ergänzt dieses Rechtsgebiet ideal das auf Vorsorge ausgerichtete Profil unserer Kanzlei. Unsere Arbeit umfasst beispielsweise folgende Teilbereiche des Sozialrechts:

  • Arbeitslosengeldbezug, Konflikte mit der Agentur für Arbeit
  • Rentenangelegenheiten
  • Kindergeldangelegenheiten
  • Arzthaftungsansprüche
  • Angelegenheiten nach Unfällen: gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften
  • Sozialhilferecht